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Schichtarbeiter sind
schlechter gestellt

Sie freuen sich nicht über die »Brückentage«


Zu dem Beitrag »2007 ist das Jahr der Brückentage» macht ein Leser aus Höxter darauf aufmerksam, dass Schichtdienst-Beschäftigte deutlich schlechter gestellt sind als jene, die eine normale 5-Tage-Arbeitswoche zu absolvieren haben:
Diejenigen, die an fünf Tagen der Woche arbeiten, stehen bezüglich der sogenannten Brückentage im Jahre 2007 eindeutig besser da als Schichtdienst-Beschäftigte zum Beispiel in Krankenhäusern, bei der Polizei oder im sogenannten 4-Schichten-Betrieb, also mit Früh-, Spät-, Nacht- und Freischicht. Dort nämlich wird sieben Tage am Stück gearbeitet, danach folgen zwei freie Tage.
So muss für Samstag und Sonntag Urlaub eingereicht werden, wenn laut Schichtplan Dienst ist. Zudem werden diese Tage auch bei Krankheit vergütet. Somit ergibt sich aus den dargestellten Beispielen für Beschäftigte im 4-Schichten-Dienst im Vergleich mit Normalbeschäftigten mit einer 5-Tage-Woche folgendes:
Am Neujahrstag (1.1.2007) hatten normalbeschäftigte Arbeitnehmer dienstfrei, Schichtdienstler aber mussten einen Tag Urlaub beantragen.
In den Osterferien 2007 (31. März bis 15. April 2007 = 16 Tage) brauchen Normalbeschäftigte dank der Brückentage nur acht Urlaubstage zu nehmen, Schichtdienstler hingegen 12 bis 14 Tage.
Wenn Normalbeschäftigte Urlaub vom 28. April bis 6. Mai 2007 (Feiertag 1.5.2007) nehmen, müssen sie dafür nur 4 Urlaubstage nehmen, Schichtdienstler hingegen 7 Tage Urlaub.
Reichen Normalbeschäftigte Urlaub von Christi Himmelfahrt (17.5.) bis Pfingsten (28.5.) ein, so haben sie 12 Tage frei für nur sechs Urlaubstage. 4-Schichtdienstler hingegen müssen acht Urlaubstage beantragen.
Nehmen Normalbeschäftigte Urlaub in der Zeit vom 2. bis 10.6. (Fronleichnam 7.6.), brauchen sie dank des Brückentages nur vier Urlaubstage zu nehmen, Schichtdienstler hingegen 7 Urlaubstage.
Für Weihnachten (22.12.) einschließlich Neujahr 2008 reichen für Normalbeschäftigte 4 Urlaubstage, währenddessen Schichtdienstler 9 Urlaubstage einreichen müssen.RALF ANKE37671 Höxter

Artikel vom 15.01.2007