Bielefeld (WB/gge). Die Stadt sagt, er verstößt gegen geltendes Baurecht. Der Betroffene reklamiert für sich das Gesetz der Marktwirtschaft. Unstrittig ist: Die Konkurrenz stört der Billiganbieter. Jetzt muss das Verwaltungsgericht Minden darüber entscheiden, ob Werner Malich (48) in Bielefeld direkt vor der Kraftfahrzeugs-Zulassungsstelle seine mobilen Schilderdienste anbieten darf. Gibt Justitia ihm Recht, sind die »stationären« Schildermacher gerüstet, steht ein Straßen-Kampf um die Kunden unter ganz neuen Vorzeichen ins Haus.Lokalteil