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Streit um die Einbürgerung
wird zum Fall für die Justiz

Vorbestrafter Türke (52) verklagt die Stadt Bielefeld

Bielefeld (hz). Der Streit um die deutsche Staatsbürgerschaft zwischen einem in Bielefeld lebenden Türken und der Stadtverwaltung ist jetzt ein Fall für die Justiz. Mit Verweis auf zwei Vorstrafen des 52-Jährigen war dem Mann die Einbürgerung verweigert worden.

Nun hat der Türke die Stadt Bielefeld vor dem Verwaltungsgericht Minden verklagt. Die 11. Kammer hat die öffentliche Verhandlung für Mittwoch, 10. Januar, 10 Uhr, anberaumt.
Grund, dem als Unterstützter der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK bekannten Türken die deutsche Staatsbürgerschaft zu verweigern, waren zwei Verurteilungen aus den Jahren 1995 und 1999 wegen Landfriedensbruchs sowie Verstoßes gegen das PKK-Verbot. Im letzten Fall wurden bei einem Strafprozess gegen den Bielefelder Türken 17 Monate Gefängnis verhängt.
Dass ein ausländischer Staatsbürger den deutschen Pass mit Hilfe der Justiz erzwingen will, ist für Rüdiger Schmidt kein Einzelfall. »Das kommt allein in Bielefeld so zehnmal pro Jahr vor. Deutschland ist der einzige Staat der Welt, in dem man die Staatsangehörigkeit einklagen kann«, berichtete der für Einbürgerungsfragen zuständige Leiter des Bielefelder Bürgeramtes. Dem Begehren des 52-jährigen vorbestraften Türken räumt Schmidt jedoch nur geringe Chancen ein: »Da will einer mit dem Kopf durch die Wand.«
Etwa 1000 Anträge auf deutsche Staatsbürgerschaft seien vergangenes Jahr in der Großstadt gestellt worden. Davon habe man jeden fünften abgelehnt, sagte Schmidt. Um eingebürgert zu werden, müsse man sich hier nicht nur straffrei verhalten. Außer einem achtjährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland seien eine Loyalitätserklärung zu diesem Staat, ein eindeutiger Identitätsnachweis sowie die Zusicherung notwendig, dass man für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommen kann und nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist.
Die deutsche Staatsbürgerschaft gibt es nicht umsonst. Ein Erwachsener muss 255 Euro zahlen, für ein Kind werden 51 Euro verlangt. Auch wenn die Stadt Bielefeld wie im Fall des 52-jährigen Türken Nein sagt, verlangt die Verwaltung Bearbeitungsgebühr - und zwar 191,25 Euro.

Artikel vom 03.01.2007