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»Sprengstoff« im heimischen Forst

EU-Kartellrecht begünstigt 2007 private Konkurrenz bei der Beratung


Bielefeld (gge). In den Plänen der NRW-Landesregierung, die hiesigen privaten Waldbesitzer künftig nicht mehr indirekt, sondern direkt zu fördern, steckt laut Willi Stock »mehr Sprengstoff als die Änderungen in der Forstverwaltung« (Zusammenlegung der Forstämter Bielefeld, Lippe und Minden in 2007, Anm. d. Red.). Private Forstdienstleister haben bei der EU-Kartellbehörde gegen das Forstmonopol der öffentlichen Hand geklagt. Das Land NRW will nun ebenfalls kostendeckend arbeiten und die geltenden Tarife bei der Beratung um das Vierfache anheben.
Waldbesitzer erhalten demnach künftig die Leistungen, zum Beispiel über die Forstbetriebsgemeinschaften (FBG), nicht mehr zu bevorzugten Bedingungen, sondern eine bestimmte Summe Geldes pro Jahr und Hektar Wald ausbezahlt. Sie müssen sich dann die Beratungs- und Betreuungsleistungen durch die in den Forstbetriebsbezirken tätigen Beamten wieder einkaufen. Zur 19-prozentigen Mehrwertsteuer käme ein Aufschlag von rund 20 Prozent. Der Probelauf der neuen Regelung findet zwei bis drei Jahre lang im Sauerland statt.
Lassen sich die Privatwaldbesitzer künftig auch privat beraten, ist das für sie möglicherweise billiger. Ob es auch langfristig sinnvoll ist, bezweifelt Stock. »Natürlich müssen wir Konkurrenz aushalten«, meint er. »Ist das Forstamt aber erst einmal aus dem Geschäft, ist auch der Förster vor Ort irgendwann nicht mehr da.«

Artikel vom 03.01.2007