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Fahrverbot in Umweltzonen

Städte stoppen Autos mit einem zu hohen Schadstoff-Ausstoß

Von Wolfgang Schäffer
Düsseldorf/Berlin (WB). In sechs bundesdeutschen Städten müssen sich Autofahrer von März an auf mögliche Fahrverbote einstellen. Fahrzeuge mit zu hohem Schadstoff-Ausstoß dürfen dann nicht in die neu eingerichteten Umweltzonen einfahren.
Messstationen ermitteln die Feinstaubbelastung in den Städten.

Nach einer EU-Richtlinie zur Verbesserung der Luftqualität darf die Belastung der Luft mit Feinstaub einen vorgegebenen Grenzwert nur an höchstens 35 Tagen pro Jahr übersteigen. Damit besonders belastete Bereiche geschützt werden können, hat die Bundesregierung eine »Feinstaubplaketten-Verordung« erlassen. Vom 1. März an wird damit die Kennzeichnung von Pkw, Lkw und Bussen nach ihrer Emissions-Einstufung geregelt.
Dem ADAC zufolge sind nach derzeitigem Stand 6,7 Millionen Pkw unterwegs, die von den lokalen Fahrverboten betroffen wären. »Das sind Diesel mit Abgasstufe Euro 1 und schlechter sowie Benziner ohne, teilweise auch mit geregeltem Katalysator«, erklärt ein Sprecher des Autoclubs.
Er weist aber darauf hin, dass es unterschiedliche Möglichkeiten gibt, mit denen die Besitzer ihre Fahrzeuge nachrüsten können, um die Fahrverbote zu umgehen. Die Zuordnung der Kraftfahrzeuge in die unterschiedlichen Schadstoffgruppen erfolgt nach der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Schlüssel-Nummer (im älteren Kfz-Schein unter »Schlüsselnummer zu 1«, in den Papieren, die nach dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, in Zeile 14).
Die Plaketten sollen bei den Zulassungsbehörden, technischen Überwachungsvereinen oder in Werkstätten zu haben sein. Die Kosten dafür werden in den jeweiligen Kommunen mit Umweltzonen festgelegt. Die Rede ist derzeit von einem Betrag zwischen fünf und 20 Euro.
Die Umweltzonen in den Städten werden mit neuen Verkehrsschildern ausgewiesen. Auf Zusatzzeichen sind die Plaketten zu sehen, die freie Durchfahrt erlauben. Derzeit planen die Städte Düsseldorf, Köln, Berlin, Stuttgart, München und Frankfurt am Main Fahrverbotszonen aufgrund zu hoher Feinstaubbelastung.
Allein in NRW hat es allerdings zwölf Mess-Stationen gegeben, an denen der zulässige Grenzwert an mehr als 35 Tagen überschritten wurde. Dortmund liegt dabei mit 80 Tagen an der Spitze gefolgt von Krefeld (75), Duisburg (60) und Düsseldorf (58). Statt einzelner Sperrungen setzt das Landes-Umweltamt auf einen »Gesamtplan für das Ruhrgebiet«. Sollte der realisiert werden, kämen die Verkehrsflüsse der kompletten Region auf dem Prüfstand.Seite 4

Artikel vom 03.01.2007