Bielefeld (WB/dk). Verbände, die Rentner oder Studenten gegen Bezahlung für Demonstrationen anheuern, sollen verpflichtet werden, dies bekannt zu geben. Der Staatsrechtler der Universität Leipzig, Christoph Degenhart, forderte gestern, das Grundgesetz entsprechend zu ergänzen. »Das Mieten von Teilnehmern, wie zuletzt durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung, verstößt gegen den Geist des Demonstrationsrechts der Verfassung und ist an der Grenze zur Sittenwidrigkeit«, sagte Degenhart. Deshalb müsse gekaufter politischer Druck erkennbar sein. Themen der Zeit