08.01.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Bezirksregierung DetmoldDetmold, den 2. 1. 2007Leopoldstraße 15 - 32756 Detmold51.0088/06/0801 A1ImmissionsschutzBekanntgabeGenehmigung zur wesentlichen Änderung derMüllverbrennungsanlage in Bielefeld
Gemäß § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) wird hiermit bekanntgegeben, dass der Gesellschaft Müllverbrennungsanlage Bielefeld-Herford GmbH, mit Bescheid vom 14. 12. 2006 die Genehmigung gemäß § 16 des BImSchG zur wesentlichen Änderung der vorhandenen Müllverbrennungsanlage in Bielefeld vom Staatlichen Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL erteilt wurde.
Die Genehmigung umfasst:
1. Steigerung der Durchsatzleistung der drei Müllkessel durch Erhöhung der Dampfleistung von jeweils 52,4 t/h auf 62,9 t/h und Erhöhung der Feuerungswärmeleistung von jeweils 49,4 MW auf 60 MW.
2. Einbau und Betrieb einer automatisierten Feuerleistungsregelung für die drei Müllkessel.
3. Durchführung von Ertüchtigungsmaßnahmen an den drei Rauchgasreinigungsanlagen.
4. Verbesserung der Energieerzeugung aus der Abfallverbrennung.
Für die Genehmigung ist auf Antrag die sofortige Vollziehung angeordnet worden.
Der Bescheid enthält Auflagen zur Sicherstellung des Immissionsschutzes, zu der Bauausführung, zum Brandschutz sowie Auflagen zu Belangen des Arbeitsschutzes und des Landschaftsschutzes. Mit der Bauausführung darf erst begonnen werden, wenn die geprüften bautechnischen Nachweise einschließlich des Prüfberichtes für den jeweils betreffenden Bauabschnitt dem Bauordnungsamt vorliegen. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei jahren nach der Bestandkraft dieses Bescheides mit dem geänderten Betrieb der Müllverbrennungsanlage begonnen worden ist.
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach der Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich an die Bezirksregierung Detmold (Dezernat 56), Leopoldstraße 15, 32756 Detmold, zu richten oder zur Niederschrift in einer der Dienststellen der Bezirksregierung Detmold zu erklären.
Der Genehmigungsbescheid mit den dazugehörigen Antragsunterlagen liegt in der Zeit vom 9. 1. 2007 bis einschließlich 22. 1. 2007 bei
¥ der Bezirksregierung Detmold, Dienstgebäude Bielefeld,
Kammerratsheite 66, 33609 Bielefeld, Zimmer 411, aus.
Er kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag (montags bis freitags) während der Dienststunden von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr - sowie nach Vereinbarung (Telef. 05 21 / 9 71 50) - eingesehen werden.
Mit dem Ende der o. g. Auslegungsfrist gilt der Bescheid an alle Personen, die Einwendungen vorgebracht haben, als zugestellt. Dies gilt auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen vorgebracht haben.
Der Bescheid kann bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei der Bezirksregierung Detmold schriftlich angefordert werden.
Hinweis:
Mit In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Straffung der Behördenstruktur NRW am 1. 1. 2007 sind die Aufgaben des Staatlichen Amtes für Umwelt und Arbeitsschutz OWL der Bezirksregierung übertragen worden.
Im Auftrag
(gez. Gruber)

Artikel vom 08.01.2007