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Referat über Prozesskostenhilfe


Bielefeld (WB). Wer nicht in der Lage ist, die Kosten eines Rechtsstreites aus eigenem Einkommen oder Vermögen zu decken, kann bei Gericht Gelder hierfür beantragen. In nahezu 80 Prozent aller Scheidungen macht einer der beiden Parteien hiervon inzwischen Gebrauch. Zum Thema »Prozesskostenhilfe im Familienrecht - Möglichkeiten und Grenzen« referiert Montag, 8. Januar, 19.30 Uhr, Rechtsanwältin Kristina Standke in der Altentagesstätte an der Kreuzstraße 19a. Veranstalter ist der gemeinnützige Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV). Der Eintritt ist frei.

Artikel vom 02.01.2007