Köln (dpa). Die gefürchtete Durchfallerkrankung »Montezumas Rache« ist nach Ansicht eines Kölner Gerichts kein erstattungspflichtiger Reisemangel. Ein Amtsrichter wies die Klage eines Pauschaltouristen auf Minderung des Reisepreises wegen der Erkrankung in der Dominikanischen Republik in einem am Freitag veröffentlichten Urteil als unbegründet zurück. Ein Reisemangel sei in der in südlichen Ländern sehr oft auftretenden Erkrankung nur dann zu sehen, wenn sie auf »Leistungsmängeln« des Reiseveranstalters beruhe, wie etwa verdorbenem Essen, meinte der Amtsrichter Dies müsse aber dann vom Urlauber konkret nachgewiesen werden. Az:135 C 257/05