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Blogger und ihre Rechte
Betreiber von Weblogs können nur dann für Äußerungen Dritter verantwortlich gemacht werden, wenn sie sich diese »zu Eigen machen«. Außerdem haften sie nur dann als so genannte Störer, wenn sie von den rechtswidrigen Inhalten Kenntnis hatten. Darauf weist PC Professionell hin. Das bedeutet: Wenn man beleidigende Äußerungen eines Blog-Gastes online lässt, obwohl man davon weiß, und kommentiert diese unter Umständen, dann kann man ebenfalls dafür haftbar gemacht werden. Zwar gibt es keine allgemeinen Überwachungspflichten für Blogs und Foren. Allerdings müssen Administratoren tätig werden, wenn sie von rechtswidrigen Inhalten wissen. Im Zweifel gilt: Lieber zu viel kontrollieren als zu wenig.

Artikel vom 13.01.2007