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Post AG droht Millionen-Klage

Zu wenig Sozialbeiträge gezahlt?

Von Ernst-Wilhelm Pape
Bielefeld (WB). Der Deutschen Post AG droht die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen von bis zu 400 Millionen Euro.

Die Nachzahlung in dieser Höhe kann sich nach Angaben des Postagenturnehmerverbandes (Pagd) aus einem Urteil des Dortmunder Landgerichtes ergeben. Wie berichtet hatte die Kammer für Handelssachen entschieden, dass die Post Betreiber von Postagenturen nicht als Handelsvertreter unter Vertrag nehmen könnten. Ihr Vertragsverhältnis könne denen von Arbeitnehmern ähneln.
Über die Konsequenzen aus diesem Urteil müssten jetzt andere Gerichte, wie Arbeits- oder Sozialgericht entscheiden«, sagte Gerichtssprecherin Annedore Flüchter. »Wir sind derzeit Scheinselbständige,« betonte Pagd-Vorsitzender Torsten Modery. Im nächsten Jahr werde geprüft, ob die Deutsche Rentenversicherung Bund eingeschaltet wird. Werde in einem sogenannten Statutsverfahren ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt, müsse die Post den Arbeitnehmeranteil und den Arbeitgeberanteil von Sozialversicherungsbeiträgen seit 1993 nachzahlen. Derzeit gebe es 7000 Postagenturnehmer, die die Beiträge einklagen könnten.
Für die Arbeitnehmerstellung, also Postagenturnehmer als Angestellte einzuordnen, sprächen eine ganze Reihe von Gründen. Die Tätigkeit eines Agenturbetreibers sei nahezu identisch mit derjenigen eines Postfilialangestellten. Nicht nur der hohe Grad an Weisungsgebundenheit gegenüber der Post, sondern auch die Arbeitszeit und der Arbeitsort der Poststelle deuteten klar in Richtung Arbeitnehmerstellung.
Die 3650 Post-Service-Shop-Betreiber würden schon seit Jahren als Postangestellte geführt, obwohl sie in viel geringerem Maße weisungsgebunden seien als die Betreiber der 7000 Post-Partnerfilialen. Auch im Ausland werde eher von einem Beschäftigungsverhältnis in Bezug auf das Postgeschäft ausgegangen. So werde den Postagenturbetreibern die Tariffähigkeit in Großbritannien und Irland gegenüber der nationalen Postgesellschaft als Arbeitgeber per Gesetz eingeräumt, obwohl auch diese nebenher beispielsweise noch ein Schreibwarengeschäft, Lottoshop oder Einzelhandelsgeschäft betrieben. Zudem habe das Hessische Landessozialgericht bei den Fahrern des Paketdienstes German Parcel ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis bejaht.

Artikel vom 29.12.2006