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Verjährung von Zahlungsansprüchen


Bad Oeynhausen (WB). Am 31. Dezember verjähren wieder viele Zahlungsansprüche, wie etwa Kaufpreis- oder Mietzahlungen, die der regelmäßigen Verjährungsfrist (drei Jahre) unterliegen. Jährlich gehen Millionenbeträge durch nicht eingehaltene Verjährungsfristen verloren, sagte der Sprecher des Inkassounternehmens Creditreform, Günter Laue. Nur mit rechtzeitiger Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids gehe der Zahlungsanspruch nicht verloren.

Artikel vom 28.12.2006