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Dreimal abgelehnt, alles gestrichen

Serie: Was sich 2007 alles ändert - Teil 3: Arbeit, Soziales und Gesundheit

Bielefeld (Reuters). In den Bereichen Arbeit, Soziales und Gesundheit treten zum 1. Januar eine Reihe von Änderungen in Kraft, die die Arbeitsmarktreform und Regelungen für Ärzte betreffen. Ein Überblick:

HARTZ-IV-SANKTIONEN: Die Sanktionen gegen arbeitsunwillige Bezieher von Arbeitslosengeld II werden verschärft. Wer in zwölf Monaten drei Mal eine Stelle oder Qualifizierung ablehnt, muss mit einer Streichung aller Zahlungen rechnen. Es gäbe dann nur noch sach- oder geldwerte Leistungen wie Lebensmittelgutscheine. Bei der ersten Pflichtverletzung soll für drei Monate eine Absenkung der Zahlungen um 30 Prozent erfolgen, bei der zweiten Pflichtverletzung um 60 Prozent. Für jüngere Arbeitslose unter 25 Jahren gelten schärfere Regeln bereits seit dem 1. August.
ABSENKUNG DES RENTENBEITRAGS bei ALG II: Der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung von Arbeitslosengeld-II-Beziehern wird von 78 Euro auf nur 40 Euro pro Monat gesenkt.
HARTZ-IV-KOSTEN: Der Bund beteiligt sich stärker als bisher an den Wohn- und Heizkosten von Arbeitslosengeld-II-Empfängern. Statt bislang 29,1 Prozent übernimmt er für 14 Bundesländer 31,2 Prozent, für Baden-Württemberg 35,2 Prozent sowie für Rheinland-Pfalz 41,2 Prozent. Insgesamt sollen Zuschüsse des Bundes in Höhe von 4,3 Milliarden Euro fließen, die den Kommunen zugute kommen. Bundespräsident Horst Köhler hatte das Gesetz kurz vor Weihnachten unterschrieben.
BEREITSCHAFTSDIENSTE: Die Übergangsphase bis zum vollständigen Inkraft-Treten des Arbeitszeitgesetzes endet am 1. Januar. Das an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angelehnte Gesetz legt fest, dass Bereitschaftsdienste - etwa in Krankenhäusern oder bei Feuerwehr und Polizei - voll als Arbeitszeit zu werten sind. Die Übergangsfrist sah vor, dass Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen mit abweichenden Regelungen zunächst gültig blieben. Jetzt darf die Arbeitszeit einschließlich Bereitschaftsdienst und Ruhepausen maximal auf 24 Stunden verlängert werden. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit darf innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs Monaten 48 Stunden nicht übersteigen.
RAUCHEN: Die Ausgabe von Zigaretten an Automaten ist von Januar an nur noch mit einer EC- oder Geldkarte möglich, auf der das Alter gespeichert ist. Damit soll verhindert werden, dass Zigaretten am Automaten von Jugendlichen unter 16 Jahren gekauft werden. Grundlage ist die Neuregelung des Jugendschutzgesetzes von 2004. Die Anbieter hatten drei Jahre Zeit, die Automaten umzurüsten oder aus dem Verkehr zu ziehen.
ÄRZTE: Mit einem Maßnahmenpaket soll dem Ärztemangel in ländlichen Regionen und vor allem in den neuen Bundesländern begegnet werden. Ärzte dürfen künftig Zweigpraxen eröffnen, die auch außerhalb des Bezirks der Kassenärztlichen Vereinigung liegen, in dem der Arzt zugelassen ist. Leichter als bisher kann ein niedergelassener Arzt Kollegen als Angestellte beschäftigen. Medizinern ist es zudem möglich, sowohl in einem Krankenhaus als auch ambulant zu arbeiten. Die Altersgrenze von 68 Jahren, bis zu der Ärzte ihren Beruf ausüben dürfen, fällt in unterversorgten Gebieten weg.
PRAXISGEBÜHR: Säumige Zahler der 10-Euro-Abgabe müssen künftig die Kosten für das Eintreiben tragen. Wie bisher soll zunächst der Arzt eine Zahlungsaufforderung verschicken. Eine zweite Mahnung wird von der Kassenärztlichen Vereinigung versandt. Begleicht der Versicherte die Schuld noch immer nicht, kann die Kassenärztliche Vereinigung künftig beim Amtsgericht einen Mahnbescheid erwirken, der mit Kosten von ungefähr 70 Euro verbunden ist. Kommt der Patient seiner Zahlungspflicht noch immer nicht nach, kann ein Gerichtsvollzieher eingesetzt werden.
Teil 4: Dienstag, 2. Januar

Artikel vom 30.12.2006