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Ist das Elterngeld
verfassungswidrig?


Berlin (WB). Das neue Elterngeld verstößt möglicherweise gegen den vom Grundgesetz geschützten Gleichbehandlungsgrundsatz. »Das Elterngeld ist in vielen Punkten klar verfassungswidrig«, sagte der Darmstädter Sozialrichter Jürgen Borchert dem »Tagesspiegel«. Klagen seien bereits geplant und haben nach Einschätzung von Verfassungsjuristen gute Erfolgschancen. »Das Gesetz begünstigt Doppelverdiener, die ihr erstes Kind bekommen«, sagte Verfassungsrechtler Christian Seiler. Während Gutverdiener bis zu 1800 Euro im Monat bekommen können, erhalten Arbeitslose oder Studenten oft nur die Mindestförderung: 300 Euro.

Artikel vom 29.12.2006