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Voreilige Selbsthilfe


Wenn das Traumhaus theoretisch fertig ist, Baumängel praktisch aber das Wohnvergnügen trüben, dann ist der Bausachverständige gefragt. Das Honorar für ein Mängelgutachten können Häuslebauer erstattet bekommen - allerdings nur, wenn sie den Fachmann nicht voreilig beauftragen. Die Baufirma muss die Möglichkeit haben, die Mängel innerhalb einer gesetzten Frist zu beseitigen. Wer das außer Acht lässt und sofort einen Sachverständigen beauftragt, bleibt auf den Gutachter-Kosten sitzen.

Artikel vom 13.01.2007