Arnsberg (dpa). Kinderreiche Beamte in Nordrhein-Westfalen können sich möglicherweise demnächst über Nachzahlungen bei Gehaltszuschlägen freuen. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat jetzt in zahlreichen Entscheidungen die Telekom, die Post, das Bundesbahnvermögen und die Bundesrepublik verurteilt, an ihre Beamten mit mehr als zwei Kindern höhere Bezüge zu zahlen. Das Gericht folgte damit entsprechenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Az.: 5 K 1116/04, 5 K 415/05, 5 K 1450/05 u.a.