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Der Fall der Fälle
Gegen Hundeunfälle absichern
Ein Hund im Haushalt - für die meisten Menschen ist das ein Gewinn. Doch auch »der Fall der Fälle« sollte bedacht sein.
Selbst der liebste Hund kann mal einen schwarzen Tag haben - und beißen. Für Kinder kann das folgenschwer sein, schließlich stehen sie oft Aug' in Aug' mit dem Tier.
In den meisten Fällen, so weiß der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), hat das Kind selbst - unwissend oder absichtlich - zuvor das Tier provoziert. Deshalb sollten Eltern ihren Kindern früh beibringen, dass der Familienhund kein Spielzeug ist und deshalb bestimmte Regeln im Umgang mit ihm unbedingt beachtet werden müssen.
Solange der Nachwuchs zu klein ist, dies zu verstehen, darf er niemals unbeaufsichtigt mit dem Hund zusammen sein.
Auch versicherungsrechtlich gilt es in diesem Zusammenhang etwas zu beachten: Eine private Hundehaftpflichtversicherung, wie sie in vielen Bundesländern bereits Pflicht und ansonsten nur zu empfehlen ist, tritt nicht in Fällen ein, wenn der Vierbeiner Schäden oder Verletzungen bei »seiner« Familie angerichtet hat! Deshalb sollten sich Familien mit Hund und kleineren Kindern die Vorsorge mit einer privaten Kinderunfallversicherung überlegen. Sie sichert auch bleibende Gesundheitsschäden nach Hundebiss finanziell ab - ebenso wie die Folgen anderer Unfallgefahren, die jede Kindheit begleiten.
www.das-sichere-kind.de

Artikel vom 17.02.2007