06.01.2007
|
den Augen lassen
Planen Sie, die Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz zu nehmen, müssen Sie spätestens zwei Wochen nach der Geburt schriftlich und bindend mitteilen, wie Sie die ersten zwei Jahre gestalten möchten. Der Antrag für das dritte, flexible Jahr muss eingereicht werden, bevor das dritte Lebensjahr des Kindes vollendet ist.
Wer zurückwill, sollte nach zwei, drei Monaten Auszeit Kontakt zur Firma aufnehmen. Vielleicht können Sie in Urlaubszeiten einspringen oder, wenn Not am Mann ist. Auch während der Elternzeit nach einem festen Modell oder projektweise von zu Hause aus zu arbeiten, hat nicht nur finanzielle Vorteile.
Was viele nicht wissen: »Wenn es die betriebliche Organisation nicht erheblich stört oder unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen, haben Sie Anspruch auf 15 bis maximal 30 Wochenstunden Teilzeitarbeit während der Elternzeit - vorausgesetzt, das Unternehmen hat mehr als 15 Mitarbeiter und Sie waren mindestens sechs Monate dort angestellt«, rät Julia Mundt, Anwältin für Familienrecht in Hamburg.
Artikel vom 06.01.2007