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Stadt Bielefeld, Wahlleiter
Gemäß § 45 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in Verbindung mit § 27 Abs. 11 der Gemeindeordnung (GO) wird bekannt gemacht:
Frau Delucia Xavier und ihre persönliche Stellvertreterin, Frau Ntombizodwa Samkange-Zeeb, sind aus dem Migrationsrat der Stadt Bielefeld ausgeschieden.
Für sie rücken Frau Eugenia Betancourt Morales Hein, Am Poggenbrink 14, 33611 Bielefeld, als ordentliches Mitglied, und Frau Sevinc Kavuk, Ravensberger Str. 36, 33602 Bielefeld, als ihre persönliche Stellvertreterin in den Migrationsrat der Stadt Bielefeld ein.
Gemäß § 39 Abs. 1 in Verbindung mit § 45 Abs. 2 KWahlG und § 27 Abs. 11 GO kann ge-gen diese Feststellung innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Stadt Bielefeld, Wahlteam, Niederwall 25, 33602 Bielefeld, einzulegen.
Bielefeld, den 22. Dezember 2006
David
Oberbürgermeister

Artikel vom 23.12.2006