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Senner Umweltinitiative
kritisiert Baumfällaktionen

Forstamt: »Moderate Bewirtschaftung ist entscheidend«

Senne (oh). Befürchtungen, dass durch Baumfällaktionen in Wäldern - derzeit finden sie in Brackwede am Quakernacks Hof und in Senne im Spiegelschen Forst an der Waterbör statt - Nist- und Brutstätten für besonders geschützte Arten vernichtet werden, äußert die Umweltschutzinitiative Bielefeld-Senne e. V.

In einem offenen Brief, den die Initiative an das Forstamt Bielefeld und an das Umweltamt der Stadt gerichtet hat, kritisieren die Umweltschützer: »Die Fällmaßnahmen betreffen unter anderem auch Baumbestände, die über eine Vielzahl von Spechthöhlen verfügen.« Insbesondere Eulen und Spechte nutzten die gleichen Höhlen immer wieder.
Weiterhin würden diese Höhlen von anderen Singvogelarten als Nester und Brutstätten genutzt. Die Beseitigung beziehungsweise Zerstörung solcher Höhlenbäume sei gemäß Vogelschutzrichtlinie verboten und stelle einen Strafbestand dar, so die Initiative.
Darüber hinaus dienten Höhlenbäume Fledermäusen als Wohn- und Zufluchtsstätten. Diese wiederum seien in den von den Fällaktionen betroffenen Gebieten mit vielen unterschiedlichen Arten vertreten. Die Umweltschutzinitiative: »Fledermäuse gehören zu den besonders streng geschützten Arten des Anhangs IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL). Eine Zerstörung von Wohn- und Zufluchtsstätten dieser Arten ist gemäß Artikel 12 FFH-RL ebenfalls verboten.« Die derzeitigen Fällmaßnahmen schlössen sich an ähnliche Aktionen an, wie sie 2003/04 im Bereich »Bockschatzhof« und 2005 im Naturschutzgebiet »Bruch Edingloh« stattgefunden hätten. Auch dort seinen Brutstätten des Schwarzspechtes zerstört worden, so die Senner Initiative.
Vorwürfe, die Arnt Becker, Abteilungsleiter bei der Unteren Landschaftsbehörde, ebenso wie der stellvertretende Leiter des Forstamtes, Willi Stock, zurückweist. »Wir sind bestrebt, Höhlenbäume im städtischen Forst möglichst zu schonen. Bestimmte Bereiche nutzen wir sogar überhaupt nicht«, betont Becker. Gleichwohl lasse es sich auch in ordnungsgemäß wirtschaftlich genutzten Forsten nicht vermeiden, dass auch Höhlenbäume fielen.
»Es ist schlechterdings unmöglich, das Waldbesitzer jeden einzelnen Baum vor dem Fällen untersuchen, ob und welche der unzähligen Höhlen in den Bäumen tatsächlich belegt sind«, so Becker. Ganz ähnlich sieht das auch Willi Stock. Er macht darüber hinaus deutlich, dass die FFH-Richtlinie die Forstbewirtschaftung auch in einem ausgewiesenen FFH-Gebiet nicht verhindere. »Entscheidend ist, dass es eine moderate Bewirtschaftung ist und der Laubwald bestehen bleibt«, erklärt Stock. Der angesprochene private Waldbesitz Quakernack, in dem eine normale Durchforstung zur Kräftigung und Stabilisierung des Buchenbestandes stattfinde, sei zudem kein FFH-Gebiet.

Artikel vom 21.12.2006