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Änderungen beim Scheckeingang


Bielefeld (WB). Wer seine Steuerschuld per Scheck beim Finanzamt begleicht, muss 2007 damit rechnen, verspätet gezahlt zu haben. Darauf weisen die Finanzämter hin. Die Abgabenordnung sei so geändert worden, dass die Zahlung drei Tage nach Eingang des Schecks im Finanzamt verbucht werde. Bisher war dies am Tag des Scheckeingangs der Fall.

Artikel vom 20.12.2006