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Müsliriegel am Ohr kostet Bußgeld


Von Gerhard Hülsegge
Bielefeld (WB). Wer am Steuer seines Fahrzeugs mit einem Müsliriegel hantiert, sollte tunlichst auch hineinbeißen. Andernfalls läuft er Gefahr, wegen Telefonierens mit dem Handy zu einer Geldbuße in Höhe von 50 Euro verurteilt zu werden.
So geschehen gestern am Bielefelder Amtsgericht. Andre K. (27) aus Versmold (Kreis Gütersloh) war am 5. Mai dieses Jahres auf einer Bielefelder Ausfallstraße von Polizeibeamten in Zivil angehalten worden, weil er verbotenerweise als Fahrzeugführer im Auto sein Mobiltelefon benutzt haben sollte. Der Beschuldigte gab an, nur einen in Silberpapier verpackten Müsliriegel in der Hand gehalten zu haben und verweigerte die Zahlung des Bußgeldes.
»Das Auto zu durchsuchen, wäre etwas überzogen gewesen«, sagte Polizist Siegfried B. (48) gestern vor dem Amtsgericht. Kollege Frank D. (47) über Andre K.: »Er hatte die Hand am linken Ohr und hat intensiv gesprochen.« Dass er tatsächlich telefoniert hat, konnte der Beamte aber nicht definitiv bezeugen. Es sei durchaus denkbar, dass der Versmolder einen Müsli-Riegel ans Ohr gehalten habe. »Aber«, so der Beamte, »da spricht man ja normalerweise nicht hinein!« Das überzeugte auch die Amtsrichterin. Auch wenn der Beschuldigte jetzt aus Wut ins Handy beißen sollte...

Artikel vom 22.12.2006