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Fleiß und Vorsorge werden vom Staat bestraft

Unterschiedliche Schonbeträge bei der Sozialhilfe: Gerechtigkeit bleibt auf der Strecke


Ein Leitartikel von Rolf Dressler hat diesen WESTFALEN-BLATT-Leser zu folgenden Gedanken über soziale Un-Gerechtigkeit gerade für die Fleißigen angeregt:

Die Ehepaare Heidewitzka und Häusle haben je zwei Kinder und eine Oma. Das Ehepaar Heidewitzka lebt gut. Was reinkommt, wird überwiegend ausgegeben, man lebt ja nur einmal.
Das Ehepaar Häusle ist fleißig und lebt sparsam, macht Überstunden, schafft sich ein kleines Vermögen, baut ein Häuschen, um im Alter gut leben zu können.
Oma Heidewitzka hat eine Rente von 232 Euro. Oma Häusle hat eine Rente von 702 Euro.
Als beide Ehepaare in Rente sind, kommt die Oma Heidewitzka in ein Pflegeheim. Oma Häusle nicht. Da die Omis nur kleine Renten haben, springt das Sozialamt ein. Beide Omis erhalten etwa 600 Euro Sozialhilfe. Die eine Oma als »soziale Grundsicherung«, die andere erhält Sozialhilfe.
Bei den Heidewitzkas ändert sich nichts, da ist auch praktisch nichts zu holen, außerdem haben diese einen sogenannten Schonbetrag für Unterhaltspflichtige von 100 000 Euro.
Bei Häusles aber sieht das ganz anders aus, da geht die Post ab. Sie haben nämlich nur einen Schonbetrag für Unterhaltspflichtige von 26 000 Euro und müssen ihr Vermögen dem Sozialamt offenbaren. Den Alten soll die Scham vor dem Sozialamt genommen werdenÉ Dafür schnüffelt das Sozialamt nun bei den Kindern (»wenn diese etwas geschaffen haben«) kräftig im Privatleben herum. Hinter dem Rücken des Betroffenen werden unter anderem Steuerbescheid und Grundbuchauszüge von den Behörden eingeholt. Steuerbescheide werden nicht anerkannt, das Einkommen wird zugunsten des Sozialamtes anders bewertet. Über alles werden Nachweise verlangt. Scheußlich, diskriminierend.
Das Sozialamt bestimmt, wieviel die Häusles von ihrem Einkommen behalten dürfen und wieviel Vermögen sie noch haben dürfen. Die eigene Altersvorsorge wird abgegriffen. Für das Wohnen im eigenen Haus wird Miete berechnet. Einkünfte oberhalb 26 000 Euro kassiert das Sozialamt.
Die Heidewitzkas würden erst von 100 000 Euro an zur Kasse gebeten - die Häusles jedoch schon bei 26 000 Euro.
Fazit: Zwei identische Sozialhilfen mit derart verschiedenen Schonbeträgen, das ist keine soziale Gerechtigkeit. Das ist unverständlich. Das ist klärungsbedürftig! So also werden Fleiß und Vorsorge vom Staat belohnt!?

HELMUT H. LINSE33098 Paderborn

Artikel vom 29.12.2006