Berlin (dpa). Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien erhalten auch nach dem Beitritt ihrer Länder zur EU keinen uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Die Übergangsregelungen zur Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit werden auf die beiden EU-Neumitglieder ausgedehnt. Eine entsprechende Meldung an die EU-Kommission beschloss das Bundeskabinett.