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Wegen versuchten Raubes verurteilt

Jugendliche erhalten Freiheitsstrafen

Sennestadt (mcs). Zwei Jugendliche aus Sennestadt - 17 und 20 Jahre alt - sind gestern vor der IV. großen Strafkammer des Bielefelder Landgerichts wegen versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Der 20-Jährige bekam 15 Monate Jugendstrafe, der 17-Jährige neun Monate, allerdings ausgesetzt zur Bewährung.

Was sich in der Nacht auf den 1. Juni 2006 beim Aufeinandertreffen der beiden Angeklagten mit ihrem ebenfalls in Sennestadt wohnhaften Opfer (19) genau ereignete, konnte Richter Wolfgang Drees gestern bei der Hauptverhandlung jedoch nur bedingt herausfinden. Als sicher gilt, dass die beiden Jugendlichen bereits größere Mengen Alkohol konsumiert hatten, als ihnen ihr ebenfalls angetrunkenes späteres Opfer über den Weg lief. Inwieweit die beiden Täter einen mitgeführten Elektroschocker und einen Schlagstock zum Einsatz brachten, um ihre Zufallsbekanntschaft zum Mitkommen zu bewegen, darüber gingen die Meinungen jedoch auseinander.
Während der ältere Angeklagte einräumte, den Elektroschocker in der Absicht eingesetzt zu haben, sein Opfer »abzuziehen«, ihm also sein Handy und möglicherweise vorhandenes Bargeld abzunehmen, wies der jüngere Angeklagte Vorwürfe von sich, zur Einschüchterung mit einem Schlagstock vor dem Gesicht des Opfers hantiert zu haben.
Der Geschädigte erwies sich bei der Rekonstruktion des Tathergangs nur eingeschränkt als hilfreich. Er erklärte, er könne sich aufgrund eines erhöhten Alkoholpegels zum Tatzeitpunkt nicht mehr an alle Details erinnern. Bedroht habe er sich gefühlt, weil ihn die Angeklagten körperlich daran gehindert hätten, nach Hause zu gehen, sagte das Opfer. Auch Tritte gegen den Kopf habe der ältere Täter eingesetzt, um ihn einzuschüchtern. Darauf, dass sie Geld von ihm gefordert hätten oder von ihm verlangt hätten, sein Handy abzugeben, wollte sich der Geschädigte nicht festlegen.
Dankbar kann das Opfer im Nachhinein sein, dass ihm zwei in anderer Angelegenheit ermittelnde Zivilpolizisten letztlich zu Hilfe kamen. Durch ihr beherztes Eingreifen, gelang es den Beamten, die wie auch immer gearteten Pläne der Angeklagten zu vereiteln und so möglicherweise Schlimmeres zu verhindern.

Artikel vom 19.12.2006