20.12.2006
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Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige
vom 21.12.2006 bis 12.01.2007
Einwendungen erheben.
Die Einwendungen sind schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Borgholzhausen, Zimmer 9, Schulstraße 5, 33829 Borgholzhausen, einzulegen. Über die Einwendungen beschließt der Rat der Stadt Borgholzhausen in öffentlicher Sitzung.
Borgholzhuasen, den 20.12.2006
Der Bürgermeister
Klemens Keller
Artikel vom 20.12.2006