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BEKANNTMACHUNG
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Borgholzhausen für das Haushaltsjahr 2007 mit Haushaltsplan und Anlagen liegt gemäß § 80 Abs. 3 GO der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nach Zuleitung an den Rat am 19.12.2006 während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat in den Dienststunden im Rathaus der Stadt Borgholzhausen, Zimmer 9, Schulstr. 5, 33829 Borgholzhausen, für jedermann zur Einsichtnahme verfügbar.
Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige
vom 21.12.2006 bis 12.01.2007
Einwendungen erheben.
Die Einwendungen sind schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Borgholzhausen, Zimmer 9, Schulstraße 5, 33829 Borgholzhausen, einzulegen. Über die Einwendungen beschließt der Rat der Stadt Borgholzhausen in öffentlicher Sitzung.
Borgholzhuasen, den 20.12.2006
STADT BORGHOLZHAUSEN
Der Bürgermeister
Klemens Keller

Artikel vom 20.12.2006