Düsseldorf (dpa). Statt Steuern zu zahlen übereignet ein Sammler sechs Werke des Malers August Macke (1887-1914) dem Land NRW. Die Bilder, die sich bereits im Bonner Kunstmuseum befinden, sollen dort künftig dauerhaft zu sehen sein. Eine »Hingabe von Kunstgegenständen an Zahlungs Statt« ist laut Abgabenordnung zulässig, wenn ein öffentliches Interesse am Erwerb der Werke besteht.