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Richter kritisieren
Rabattwerbung


Detmold (WB). Die Werbeaussage eines Möbelgeschäftes, es gewähre Rabatte »außer auf Werbeware« ist wettbewerbswidrig. Das hat das Oberlandesgericht in Hamm jetzt entschieden und damit ein Urteil des Landgerichtes Detmold bestätigt. Der Kunde könne bei dieser unklaren Bezeichnung überhaupt nicht wissen, bei welchen Produkten er Preisnachlässe erhalte und bei welchen nicht, befand der Wettbewerbssenat. Az.: 4 U 143/06

Artikel vom 19.12.2006