Die Ev. Anstaltkirchengemeinde Bethel (Zionsgemeinde) gibt bekannt, dass an der Bekanntmachungstafel der Friedhofsverwaltung, Sareptaweg 4, 33617 Bielefeld, die Änderungen des § 4 der Friedhofsgebührenordnung vom 15. 11. 1995 zur Einsichtnahme angeschlagen sind. Mit diesem Hinweis beginnt die Bekanntmachungsfrist von einer Woche. Bielefeld/Bethel, den 10. 10. 2006 Die Gemeindevertretung