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Die Ev. Anstaltkirchengemeinde Bethel (Zionsgemeinde) gibt bekannt, dass an der Bekanntmachungstafel der Friedhofsverwaltung, Sareptaweg 4, 33617 Bielefeld, die Änderungen des § 4 der Friedhofsgebührenordnung vom 15. 11. 1995 zur Einsichtnahme angeschlagen sind.
Mit diesem Hinweis beginnt die Bekanntmachungsfrist von einer Woche.
Bielefeld/Bethel, den 10. 10. 2006
Die Gemeindevertretung

Artikel vom 23.12.2006