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Rente mit 65 bis Jahresende sichern

Schlupfloch für Jahrgänge 1952 bis 1954 mit Altersteilzeitvertrag

Berlin (dpa). Wer jetzt noch einen Altersteilzeitvertrag abschließt und vor 1955 geboren ist, kann sich die Rente mit 65 ohne Abschläge sichern. Viele Arbeitnehmer machen davon Gebrauch.

Kurz vor Jahresende registriert die staatliche Rentenversicherung ein stark gestiegenes Interesse an Altersteilzeit, berichet der »Tagesspiegel am Sonntag« unter Berufung auf die Deutsche Rentenversicherung (DRV). »Viele Betriebe möchten die Vereinbarungen offensichtlich noch vor den Weihnachtsfeiertagen erledigen«, sagte DRV-Rentenexperte Walter Glanz der Zeitung.
Wer vor 1955 geboren ist und mit seinem Arbeitgeber noch in diesem Jahr einen Altersteilzeitvertrag abschließt, kann weiterhin mit 65 Jahren in Rente gehen - ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Ursprünglich wollte die Regierung dieses Schlupfloch bereits zum 29. November schließen. Auf Wunsch der Fraktionen wurde die Frist jedoch bis zum 31. Dezember dieses Jahres verlängert.
Das Bundessozialministerium sieht in der Entwicklung kein Problem: »Es geht nur um die Menschen, die in den Jahren 1952, 1953 oder 1954 geboren sind. Nur diese genießen jetzt noch den Vertrauensschutz für die Rente mit 65«, sagte ein Ministeriumssprecher. Das lasse sich verkraften.
Wer die Frist verpasst, könne auch im neuen Jahr noch einen Antrag stellen, hieß es. Allerdings sei dann nicht mehr der nahtlose Übergang von der Altersteilzeit in die Rente gewährleistet: Wer im Januar Altersteilzeit vereinbart, kann erst einen Monat später in Rente gehen oder er muss einen Abschlag von 0,3 Prozent hinnehmen - dieser Abschlag bleibt jedoch während der gesamten Rentendauer bestehen.

Artikel vom 18.12.2006