16.12.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Justiz: Serientäter ist nicht wegzusperren

Gegen Vorbestraften liegen keine Haftgründe vor


Bielefeld (WB/hz). Die Bielefelder Justiz kann den 22-fach vorbestraften Serientäter Justus B. (46/Name geändert) trotz aktueller Verurteilung nicht wegsperren. Das hat jetzt Amtsgerichtsdirektor Hans-Jürgen Donath nach der mehrfachen Berichterstattung im WESTFALEN-BLATT über den an Hepatitis C erkrankten Mann erklärt, der nach Festnahme von der Polizei von einer Haftrichterin wieder auf freien Fuß gesetzt worden war. Es fehlt am Haftgrund gegen den notorischen Randalierer, teilte Donath mit.
Wie berichtet, war der 46-Jährige Mitte November wegen 35 Beleidigungen, Schwarzfahrens in 24 Fällen, sechs Diebstählen, fünf Hausfriedensbrüchen, drei Sachbeschädigungen und einer fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung wegen Trunkenheit zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Dieser Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig, es kommt zur Berufungsverhandlung vor dem Landgericht (WESTFALEN-BLATT vom 6. Dezember).
Trotzdem fiel Justus B. kurz nach dem Amtsgerichtsurteil wieder auf: Er hatte bei der Essensausgabe des Dornberger Lebensmittelkorbes randaliert und den Leiter bespuckt sowie beleidigt. Anschließend mussten die ehrenamtlichen Helfer der gemeinnützigen Einrichtung mehrfach unter Polizeischutz gestellt werden.
»Das erneute Anspucken rechtfertigte keinen Haftbefehl. Die Strafprozessordnung erlaubt weiter bei Wiederholungsgefahr die Inhaftierung vor Verurteilung bei bestimmten Delikten, nicht aber bei einfacher Körperverletzung (wie Anspucken) und Beleidigung«, sagte dazu Amtsgerichtsdirektor Donath. Im übrigen habe die Haftrichterin bei der Vorführung des Serientäters auch gar nicht mehr zu entscheiden gehabt. Amtsgerichtsdirektor Donath: »Der anwesende Staatsanwalt hatte keinen Haftantrag gestellt, weil er die Dinge ebenso sah.«

Artikel vom 16.12.2006