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Tierarzt soll 1,4 Millionen Euro zahlen

Schweinepest-Prozess: Dr. Karl-Heinz Schmack unterliegt erneut vor Gericht

Von Hubertus Hartmann
Paderborn (WB). Auch zehn Jahre nach Eindämmung der großen Schweinepest-Epidemie im Kreis Paderborn weichen Justiz und Landesregierung von ihrer Linie nicht ab.

Für sie bleibt der Delbrücker Tierarzt Dr. Karl-Heinz Schmack der Sündenbock, der Anfang 1996 das gefährliche Virus verbreitet hat. Dutzende von Prozessen durch sämtliche Instanzen hat der heute 54-jährige Veterinär, der vehement seine Unschuld beteuert, schon verloren. »Die Gerichts- und Anwaltskosten belaufen sich inzwischen auf 300 000 Euro«, sagt sein Verteidiger Dr. Burkhard Oexmann. Auch beim Landgericht Paderborn, wohin das Oberlandesgericht (OLG) Hamm das Verfahren zurück verwiesen hat, zog Schmack am Freitag wieder den Kürzeren. Die 2. Zivilkammer verurteilte ihn zur Zahlung von 1,4 Millionen Euro Schadenersatz zuzüglich 350 000 Euro Zinsen an das Land Nordrhein-Westfalen.
58 000 Schweine fielen damals der Seuche zum Opfer. Den Gesamtschaden bezifferte das Land auf 7,7 Millionen Euro. Etwa 5,8 Millionen hatten allein die etwa 200 betroffenen Bauern aus der Tierseuchenkasse erhalten. Die Seuchenkasse erhöhte ihre Beiträge für die Schweinehalter daraufhin um 100 Prozent. Weitere 4,5 Millionen Euro erhielt das Land von der Europäischen Union als Ausgleich. Damit sei die Belastung der Landeskasse mehr als ausgeglichen, rechnet Oexmann vor. Wenn man jetzt von Dr. Schmack als angeblichem Verursacher zusätzliche Zahlungen fordere, sei das Prozessbetrug. Der Anwalt hat deshalb Strafanzeige erstattet.
Das Landgericht Paderborn sieht es anders. Auch wenn das Land von anderer Seite Geld bekommen habe, könne das nicht dem Beklagten als Schädiger zugute kommen, lautet die Begründung von Richter Adalbert Heine. Die Gelder aus Brüssel sollten lediglich die Zahlungsfähigkeit des Landes sichern und seien ein »interner Ausgleich«, und die Tierseuchenkasse habe - wie jede Versicherung - eben ihre Beiträge der Schadenentwicklung angepasst.
Tierarzt Schmack war vom OLG Hamm rechtskräftig verurteilt worden, die Schweinepest in mindestens 32 Betrieben verbreitet zu haben. Wie das Virus auf weitere Höfe gelangte, ist bis heute ungeklärt. Gegen seine Verurteilung hat Schmack Menschenrechtsbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof in Straßburg eingelegt.

Artikel vom 16.12.2006