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Orden will Vermögen erben

Franziskanerpater hinterlässt 92000 Euro


Bonn (dpa). Nach dem Tod eines Franziskanerpaters (83) in Bonn hat die Ordensgemeinschaft beim Bonner Landgericht Klage eingereicht. Die Kölnische Franziskanerprovinz verlangt die Herausgabe von 92 000 Euro, die überraschend auf mehreren Sparbüchern in der kleinen Wohnung des Paters gefunden worden waren. Nach Ansicht der Franziskaner steht ihnen das Erbe zu, da der Pater durch Eintritt in den Orden 1946 und sein Feierliches Gelübde auf ein privates Vermögen verzichtet habe. Im Gegenzug habe der Orden sich verpflichtet, für den Pater zu sorgen, auch im Alter und bei Krankheit. Tatsächlich hatte der Orden dem Pater ein Studium finanziert und später, als er nicht mehr berufstätig war, den Lebensunterhalt gezahlt, allein 15 000 Euro an Krankenversicherung.
Die Frage ist, ob der Franziskanerorden allein über das abgelegte Gelübde automatisch einen Anspruch auf das Vermögen seines Ordensbruders hat. Nach Ansicht des gerichtlich bestellten Nachlassverwalters, der noch Verwandte sucht, hätte der Vermögensverzicht zu Gunsten des Ordens notariell beglaubigt werden müssen.

Artikel vom 16.12.2006