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Rentnerin stellt katholischem Pfarrer in Dessous nach


Meschede (dpa). Eine Rentnerin (63), die seit Jahren einem katholischen Geistlichen (52) nachstellt, ist Freitag vom Amtsgericht Meschede wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau Beleidigung und Exhibitionismus vorgeworfen. Eine Gutachterin bescheinigte der Rentnerin »eine religiös gefärbte Wahn-Idee«. Seit Jahren verfolgt die Frau ihren Schwarm, überhäuft ihn mit Liebesbekundungen und tanzt leicht bekleidet im Pfarrgarten. Regelmäßig stellte sie sich dem Pfarrer mit Reizwäsche bekleidet zur Schau. Dabei werde die Frau immer obszöner, sagte die Gutachterin. Für das Gotteshaus im Mescheder Ortsteil Freienohl wurde der Rentnerin bereits Hausverbot erteilt, weil Gemeindemitglieder fürchten, dass die 63-Jährige in Dessous zum Gottesdienst kommen könnte. »Eine körperliche Gefahr geht von der 63-Jährigen aber nicht aus, sagte die Gutachterin.« Deshalb sah das Gericht auch keinen Grund, die Frau in eine psychiatrische Einrichtung einzuweisen.

Artikel vom 16.12.2006