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Neues Rohr für Hemigholder Bach

Spenger Straße: Durchlass eingebrochen - Asphaltdecke unterspült


Jöllenbeck (-er). Bis Mitte nächster Woche soll die Spenger Straße repariert und wieder freigegeben sein. Die Sperrung war Donnerstag Mittag erfolgt, da ein Bachdurchlass eingebrochen war und die Asphaltdecke nachzugeben drohte.
Die stark befahrene Landstraße - 7 500 Fahrzeuge pro Tag - im Norden der Stadt Bielefeld quert verschiedene kleine Bäche. Einer davon fließt in der Mitte der Doppelkurve gen Osten: der Hemigholder Bach. Auch wenn er relativ schmal ist, führt er zu dieser Jahreszeit reichlich Wasser. Das hatte fatale Folgen, als der alte Straßendurchlass eingeknickte. Treibgut und nachrutschende Erde lagerte sich ab, so dass sich auf der angrenzenden Wiese das Wasser staute. Mit steigendem Pegel wurde der Boden über dem Durchlass mehr und mehr weggespült. Als die Fachleute des zuständigen Landesbetriebs Straßen NRW die Stelle in Augenschein nahmen, hatte die Asphaltdecke gar keinen Unterbau mehr.
»Die Decke hielt zwar noch, aber die Sperrung kam keinen Tag zu früh«, meinte Sven Johanning vom Landesbetrieb Der Verkehr wird - aus Richtung Bielefeld als auch aus Richtung Spenge/Enger - über Werther-Häger umgeleitet. Da die Baufirma mit Hochdruck arbeite, rechne er mit der Freigabe der Landstraße Mitte kommender Woche.
Für den Durchlass des Hemigholder Baches wird ein neues Rohr mit 80 Zentimeter Innendurchmesser verlegt, dann der Aufbau für die Fahrbahndecke wieder hergestellt. Da die verschiedenen Schichten verdichtet werden müssen, brauchen die Arbeiten ihre Zeit. Um die Reparatur schnell abzuschließen, wird auch heute, Samstag, gearbeitet.
Infolge der Straßensperrung wird die BVO-Buslinie 56 ebenfalls umgeleitet. Die Wagen rollen über Schlottkamp, Nagelsholz, Bargholzstraße und Beckendorfstraße. Fahrgäste aus dem Böckmannsfeld sollten die Haltestelle Dorfstraße in Jöllenbeck zum Ein- und Ausstieg zu nutzen.
Die unvermeidbaren Verspätungen im Linienverlauf Richtung Babenhausen und Spenge bittet die BVO zu entschuldigen.

Artikel vom 16.12.2006