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...das spanische Verfassungsgericht, das in einem Aufsehen erregenden Urteil einen Autofahrer freigesprochen hat, der mit 2,3 Promille Alkohol im Blut erwischt worden war. Nach Ansicht der Richter bedeutet eine Überschreitung der geltenden Promille-Grenze von 0,5 nicht automatisch eine Verkehrsgefährdung. Die Feststellung einer bestimmten Alkoholmenge sei nicht ausreichend, hieß es. »Es muss auch nachgewiesen werden, welche Auswirkungen der Alkoholgenuss auf die Fahrtüchtigkeit hatte.« Solange dies nicht geschehe, gelte die Unschuldsvermutung.

Artikel vom 16.12.2006