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Post droht Klagewelle

Agenturbetreiber sind keine Handelsvertreter


Dortmund (dpa). Das Dortmunder Landgericht hat gestern entschieden, dass die Deutsche Post AG Betreiber von Postagenturen nicht als Handelsvertreter unter Vertrag nehmen kann. Angesichts der engen Weisungen, die den Betroffenen für den Agentur-Betrieb erteilt würden, sei eine solche Einordnung nicht gerechtfertigt. Nach dem Urteil haben die Betreiber nun nach Angaben des Gerichts die Möglichkeit, die Post AG in weiteren Verfahren auf Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zu verklagen, weil ihr Vertragsverhältnis denen von Arbeitnehmern ähneln könnte.
In zwei Pilotverfahren hatten Agentur-Betreiber aus Euskirchen und Gießen die Post ursprünglich mit einer anderen Zielsetzung verklagt. Diese Klage auf Zahlung von Zusatz-Vergütungen wies die 3. Kammer für Handelssachen jedoch ab. Die Dortmunder Richter sahen bereits die grundsätzliche Einordnung als Handelsvertreter nicht für gegeben. Az.: 16 O 92/05 und 16 O 113/05

Artikel vom 15.12.2006