Darmstadt (WB). Verwandte dürfen bei der Gewährung von Lohnzuschüssen für Arbeitslose nicht benachteiligt werden. Das hessische Sozialgericht gab einem Unternehmer Recht, dessen Förderantrag für seine Schwester abgelehnt worden war. Die Unterscheidung zwischen Verwandten und Nicht-Verwandten verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Az: L9 AL148/06