16.12.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Gleiches Recht für Verwandte


Darmstadt (WB). Verwandte dürfen bei der Gewährung von Lohnzuschüssen für Arbeitslose nicht benachteiligt werden. Das hessische Sozialgericht gab einem Unternehmer Recht, dessen Förderantrag für seine Schwester abgelehnt worden war. Die Unterscheidung zwischen Verwandten und Nicht-Verwandten verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Az: L9 AL148/06

Artikel vom 16.12.2006