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Höchststrafe im
Stephanie-Prozess


Dresden (dpa). 15 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung: Zu dieser Höchststrafe hat das Landgericht Dresden gestern den Entführer und Peiniger der Schülerin Stephanie (14) verurteilt. Mario M. (36) habe sich der Geiselnahme, Vergewaltigung, des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Körperverletzung schuldig gemacht. Seite 4: Kommentar /
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Artikel vom 15.12.2006