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Zur Sache

Der Bundesgerichtshof hielt sich mit Hoyzer nicht lange auf. Schon um 10.08 Uhr wurde am Freitag die Nachricht verbreitet, dass der Ex-Schiedsrichter und die Drahtzieher nun doch in den Knast einfahren.
Ein anderes Urteil hätte, von einigen Paragrafenbiegern und Auslegungsstrategen abgesehen, auch für Empörung, Erregung, Entsetzen gesorgt. Noch ist Deutschland keine Fußball-Bananenrepublik, in der jeder mal gerade ein paar Spiele und Scheine schiebt.
Dass die Revision den Angeklagten zunächst noch Hoffnung machte, alle Stäbe, die sie demnächst sehen, sind auch weiter höchstens die Torstangen auf einem Sportplatz, war im Nachhinein wohl doch nicht das passende Weihnachtsgeschenk. Auf den festen Glauben an einen Freispruch folgte nun doch die Bestätigung der Gefängnisstrafe, dies muss den Geläuterten treffen wie ein Hammerschlag.
Das ist ganz bitter für ihn, und Mitleid - in angemessen kleiner Portion - sollte auch dem Betrüger nicht verwehrt bleiben.
Mehr aber auch nicht. Friedrich-Wilhelm Kröger

Artikel vom 16.12.2006