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Rentenanspruch
bei Heimarbeit


Gütersloh (WB/lnw). In einem Streit um Ansprüche auf Betriebsrente hat das Landesarbeitsgericht Hamm einer Angestellten aus Harsewinkel die Anrechnung aus ihrer Beschäftigung als Heimarbeiterin zugestanden. Das Gericht erklärte, die Klägerin sei von 1980 an als Heimarbeiterin bei einem Konzern in Gütersloh tätig gewesen und neun Jahre später dort fest angestellt worden. Strittig war das Eintrittsdatum für die Höhe der Betriebsrente. Az.: 4 Sa 280/06

Artikel vom 14.12.2006