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Schleichwerbung
begrenzt erlaubt


Straßburg (dpa). In den EU-Staaten soll die bezahlte Produkt- Platzierung im Fernsehen unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein. Das Europaparlament stimmte gestern mit großer Mehrheit für eine Neufassung der EU- Fernsehrichtlinie, in der das »product placement« beschränkt wird. So soll solche »Schleichwerbung« aus Nachrichtensendungen, aktuellen Programmen, Kinderprogrammen, Dokumentarfilmen und Ratgeber-Sendungen verbannt werden. Die ARD erklärte dazu, sie werde in jedem Fall wie bisher auf »product placement« verzichten, auch wenn dies den Privaten künftig gestattet sein sollte. Die neue Regelung firmiert als »Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste«. Mit ihrem Beschluss befürworteten die Parlamentarier auch die Möglichkeit einer Unterbrechung von Spielfilmen durch Werbeblöcke alle 30 Minuten.

Artikel vom 14.12.2006