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Siemer verurteilt:
8 000 Euro Strafe

DEKRA-Chef ignorierte Polizeiabsperrung

Bielefeld (uko). Der Chef der Bielefelder DEKRA-Niederlassung, Horst Siemer, hat eine Geldstrafe in Höhe von 8 000 Euro akzeptiert. Das Amtsgericht hatte die Verurteilung ohne Prozess als Strafbefehl verhängt.

Der 62-jährige frühere FDP-Kommunalpolitiker hat damit in eine Bestrafung wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und wegen fahrlässiger Körperverletzung eines Polizeibeamten eingewilligt. - Der ominöse Vorfall geschah am 16. Juli auf der Brockhagener Straße in Brackwede. Gegen 13 Uhr hatte die Polizei dort wegen des Brandes eines mit Stroh beladenen Lkw die Straße gesperrt, als Siemer mit seinem Dienst-Jaguar den Engpass trotzdem passieren wollte. Siemer wurde daraufhin von dem Polizeibeamten Z., der an seinen Wagen herantrat, zum sofortigen Wenden aufgefordert. Dieser Weisung war der DEKRA-Chef indes nicht nachgekommen.
Das weitere Geschehen wurde von beiden Parteien recht kontrovers dargestellt, neutrale Zeugen für den Vorfall gab es nicht. In ersten Stellungnahmen der Polizei war sogar davon die Rede, der Polizeibeamte sei von dem Jaguar auf die Motorhaube aufgeladen worden. Danach sei der Polizist mit einem Fuß an der Stoßstange hängengeblieben. Erst mit gezogener Waffe habe man Siemer am Steuer des Autos stoppen können.
Horst Siemer hingegen hatte wenige Tage später ein Fehlverhalten zugegeben. Er bedauerte zudem, dem Beamten leicht über den Fuß gefahren zu sein. Der Uniformierte hatte eine Schwellung davongetragen, war eine Woche lang arbeitsunfähig gewesen. Indes bestritt der Jaguar-Fahrer vehement, auf einen Polizeibeamten zugefahren zu sein und ihn aufgeladen zu haben. Dafür ergaben spätere Ermittlungen allerdings auch nicht die geringsten Hinweise.
Nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft erließ daher ein Amtsrichter jetzt auch den Strafbefehl, wie Amtsgerichts-Direktor Hans-Jürgen Donath dem WESTFALEN-BLATT am Dienstag bestätigte. Horst Siemer ließ die Einspruchsfrist gegen die Geldstrafe in Höhe von 8 000 Euro (80 Tagessätze zu jeweils 100 Euro) ohne Rechtsmittel verstreichen.

Artikel vom 13.12.2006