Nürnberg (dpa). Im Streit um den Aussteuerungsbetrag geht die Bundesagentur für Arbeit gerichtlich gegen das Bundesarbeitsministerium (BA) vor. Der Aussteuerungsbetrag ist eine Art Strafzahlung: Für jeden Arbeitslosen, der drei Monate nach Auslaufen des Arbeitslosengeld I noch ohne Job ist, muss die Agentur etwa 10 000 Euro nach Berlin überweisen. Für 2007 hat die BA dafür etwa ein Achtel ihrer Einnahmen eingeplant. Nun soll vor Gericht geklärt werden, ob die Abgaben »überhaupt verfassungsgemäß sind«, sagte der Verwaltungsratsvorsitzende der BA, Peter Clever.