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Nach 20 Uhr in Ruhe einkaufen

Rewe-Leiterin zieht erste Bilanz

Von Edgar Fels
Hövelhof (WB). Marion Ahlheit hat nur darauf gewartet, dass der gesetzliche Ladenschluss fällt. Kaum war das Gesetz in trockenen Tüchern, blieb der von ihr geführte Rewe-Lebensmittelmarkt in Hövelhof bis 22 Uhr geöffnet. »Die Kunden sind begeistert«, zieht die Kauffrau (37) nach etwa drei Wochen eine erste Bilanz.

Ob sich die längeren Öffnungszeiten auch betriebswirtschaftlich rechnen, müsse abgewartet werden, sagt Dirk Weber (36), der als Bezirksmanager für 14 Rewe-Märkte im Raum Paderborn verantwortlich ist. Sechs der 14 Märkte öffneten länger als bis 20 Uhr. In OWL gebe es etwa 34 Rewe-Märkte. »Derzeit läuft die Testphase. Nach Weihnachten werden wir neu entscheiden«, so Weber. Um eine schwarze Null zu schreiben, müsse ein Lebensmittelgeschäft im Schnitt pro Stunde 350 Euro Umsatz erwirtschaften.
Auf diese Umsatzzahlen komme sie bereits jetzt, betont Marion Ahlheit. Früh morgens ab 6 Uhr und spät abends bis 22 Uhr nutzten vor allem Berufstätige die ausgedehnten Öffnungszeiten. Aber auch Mütter, die mal ohne Kinder in Ruhe einkaufen wollten, und Rentner treffe sie nach 20 Uhr in ihrem Geschäft an, sagt Ahlheit, selbst Mutter von vier Kindern. »Ich verstehe dieses Angebot als Dienstleistung am Kunden.«
17 Mitarbeiter beschäftigt die Franchise-Nehmerin, davon viele als Teilzeitkräfte. Die Entscheidung, von montags bis samstags von 6 bis 22 Uhr geöffnet zu haben, habe das gesamte Team mitgetragen, sagt sie. Die Verkäuferinnen müssten einem auch nicht leid tun. Zum einen werde beim Dienstplan auf Gerechtigkeit geachtet, zum anderen könnten sich die Mitarbeiter gut mit den flexiblen Arbeitszeiten anfreunden.
Neue Stellen seien aber bislang nicht geschaffen worden. »In dieser Testphase machen wir Überstunden oder Teilzeitkräfte werden hochgestuft.« Wenn die Umsätze stimmen, würden auch neue Mitarbeiter eingestellt.
Mit Inkrafttreten des neuen Ladenöffnungsgesetzes sind erhebliche Änderungen auf den Einzelhandel zugekommen, betont die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen. So habe es Änderungen für den Verkauf von Blumen, Zeitschriften und Backwaren zur Weihnachtszeit gegeben. Während nach altem Recht der Verkauf dieser Artikel am 2. Weihnachtstag nicht zulässig war, dürfen nun die Ladenlokale für fünf Stunden geöffnet werden. Der Verkauf am 1. Weihnachtstag ist nicht mehr zugelassen. Auch zu Ostern und Pfingsten sei die Öffnung nur noch an den Montagsfeiertagen erlaubt.

Artikel vom 13.12.2006