Berlin (dpa). Selbstständige, die mit ihrer Firma in die Insolvenz gehen, müssen keine Pfändung ihrer Altersvorsorge mehr fürchten. Mit den Stimmen der großen Koalition hat der Bundestag gestern einen Pfändungsschutz beschlossen. So sollen Unternehmer besser abgesichert werden. Um zu verhindern, dass Vermögenswerte bei einer Insolvenz missbräuchlich dem Zugriff der Gläubiger entzogen werden, gilt die neue Schutzklausel aber nur für solches Vorsorgekapital, das von dem Berechtigten unwiderruflich in die Altersvorsorge eingezahlt wurde.