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Tabakwerbeverbot:
Berlin unterliegt


Luxemburg (dpa). Deutschland ist mit seiner Klage gegen das europäische Verbot für Tabakwerbung auch in letzter Instanz gescheitert. Der Spruch des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat allerdings für die Praxis quasi keine Folgen, da Zigarettenwerbung auch in Deutschland per Gesetz ohnehin weitgehend verboten wird. Nach dem Urteil befürchtet die Werbewirtschaft in Deutschland nun jedoch auch Einschränkungen für andere Konsumgüter wie Alkohol, Lebensmittel und Autos.

Artikel vom 13.12.2006