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Fünf Anzeigen gegen Mannesmann-Richter

Kritik auch an anderen Prozessbeteiligten - Untreue »ohne abschließende Prüfung« beklagt

Düsseldorf (WB/rb). Die Einstellung des Mannesmann-Prozesses gegen Geldauflagen hat mehrere Kläger auf den Plan gerufen. Auch die Öffentlichkeit murrt vernehmlich.
Bei der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf seien bereits fünf Anzeigen im Zusammenhang mit dem Ende des Prozesses eingegangen, sagte jetzt ein Sprecher der Anklagebehörde. Die Hamburger Anwaltskanzlei »Dommel Schlosser & Partner« hatte, wie berichtet, Strafanzeige gegen die Richter, die Ankläger sowie die sechs ehemaligen Angeklagten, unter ihnen Deutsche Bank-Chef Josef Ackermann, gestellt. Zudem hatten auch vier Privatleute Anzeige erstattet.
Der Hamburger Rechtsanwalt Andreas Dimke sagte, offensichtlich gelinge es Spitzenverdienern, Untreuehandlungen ohne abschließende rechtliche Prüfung in einem rechtsstaatlichen Verfahren gegen stattliche Geldzahlungen einstellen zu lassen.«
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf, deren Vertreter der Einstellung ebenfalls zugestimmt hatten, haben die Anzeigen an die Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet wegen möglicher Befangenheit.
Die Generalstaatsanwaltschaft muss nun prüfen, ob ein Anfangsverdacht vorliegt. Der Prozess um die umstrittenen Prämien-Zahlungen, die bei der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone im Jahr 2000 geflossen waren, war gegen die Zahlung von 5,8 Millionen Euro eingestellt worden.
Eine überwältigende Mehrheit der Deutschen hält es weiterhin für falsch, dass der Prozess gegen Geldauflagen eingestellt ist. In einer Umfrage für das Magazin »stern« kritisierten 88 Prozent der Bürger die Entscheidung des Gerichts. Nur 8 Prozent empfinden es als richtig, dass der Prozess gegen Geldbußen beendet wurde.

Artikel vom 13.12.2006