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Ermittlungen wegen
fährlässiger Tötung

Soldaten aus Augustdorf sterben bei Übung


Von Ernst-Wilhelm Pape
Augustdorf (WB). Nach dem tödlichen Schießunfall auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz (Sachsen) hat die Staatsanwaltschaft Görlitz Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Es gebe aber noch keine namentlich bekannten Beschuldigten, sagte ein Behördensprecher gestern dieser Zeitung.
Bei dem Unglück waren am Samstag gegen 16.20 Uhr zwei Bundeswehrsoldaten der Panzerbrigade 21 »Lipperland« getötet sowie drei Soldaten leicht und ein 20 Jahre alter Gefreiter schwer verletzt worden. Der Schwerverletzte musste sich einer mehrstündigen Notoperation unterziehen und lag gestern noch im künstlichen Koma. Sein gesundheitlicher Zustand sei stabil, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Bei den Toten handelt es sich um einen 24 Jahre alten Feldwebel des Panzerartilleriebataillons 215 aus Augustdorf und einen 33-jährigen Oberfeldwebel der Instandsetzungskompanie des Logistikbataillons 51 aus Stadtallendorf (Hessen). Die Kompanie ist ebenfalls in Augustdorf stationiert. Die vier Verletzten gehören zum Panzerbataillon 215 aus Augustdorf.
Nach den bisherigen Ermittlungen hatte es am Samstag gegen 12.30 Uhr einen Fehler beim Laden der Kanone der Panzerhaubitze 2000 gegeben. Das Schießen wurde abgebrochen und die Instandsetzungskompanie angefordert. Die Soldaten aus Augustdorf versuchten, das Geschoss sowie die Treibladung aus dem Kanonenrohr zu entfernen. Hierbei kam es zur Zündung der Treibladung, wodurch das Geschoss rückwärts flog in den Innenraum der Haubitze eindrang. Die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Görlitz werden durch eine Untersuchungskommission für Unfälle und Munition des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung unterstützt. Der Abschlussbericht soll erst in drei Monaten vorliegen.

Artikel vom 12.12.2006