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...der ehemalige Stadtkämmerer von Trier, der einem Verwaltungsgerichts-Urteil zufolge keinen Anspruch auf die Bezahlung von 12000 Überstunden hat. Eine Vergütung von Mehrarbeit sehen die Gesetze nur für eng begrenzte Ausnahmen vor, die im konkreten Fall nicht vorliegen, wie das Verwaltungsgericht Trier entschied. Ein Beamter sei verpflichtet, ohne zusätzliche Vergütung über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn es dafür »zwingende dienstliche Gründe« gebe, hieß es zur Begründung. Berufung ist möglich.

Artikel vom 12.12.2006